Unsere AGBs

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs).

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

2

Verbraucher iSd. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer iSd. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden iSd. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung.
§ 2 Tätigkeit

1

Jobi Hilfsmittel-Management & Fachlieferant Medizinprodukte verkauft und vermietet in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten ( bei verordnungsfähigen Hilfsmittel nach Rezept ) oder nach Auftrag durch die Krankenkasse. Medizinprodukte und Zubehör ( auch Elektrostimulationsgeräte ) nach den gültigen Vorschriften des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz ( MPDG) , den EG Richtliniene 93/42/EWG Medizinproduktenorm MDD 93/42/EEC, CE gekennzeichnete Medizinprodukte. Bei Rezeptabwicklung ist Leistungsträger hier meist die Krankenkasse.

2

Weiterhin werden Medizinprodukte jeglicher Art an Privatpersonen verkauft. Es handelt sich ebenso um Produkte, die den Angaben unter Punkt 1 entsprechen.

3

Kontraindikationen (z.B. Tragen von Herzschrittmachern, Herzmuskelschäden, Implantate, Schwangerschaft, etc.) bei therapeutischen Medizinprodukten jeglicher Art sind vorab mit dem behandelnden Arzt abzuklären. Insgesamt wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Jobi Hilfsmittel-Management & Fachlieferant Medizinprodukte keine ärztlich medizinisch beratende Einrichtung ist und daher eine ärztliche Absprache bei der Verwendung von Medizinprodukten, insbesondere von Elektrostimulationsgeräten grundsätzlich erforderlich ist. Die Gebrauchsanweisung und die Warnhinweise sind vom Nutzer zu lesen und zu befolgen. Es erfolgt die komplette Haftungsfreistellung von Jobi Hilfsmittel-Management, da nur Mittler und nicht Verordner.
§ 3 Vertrag

1

Es gelten stets die gültigen Preislisten, die jederzeit eingesehen werden können. Hinzu kommen die jeweils gültige Mehrwertsteuer, sowie Kosten von 2,80 Euro für Verpackung und Versand. Einzelpreisanfragen sind möglich nach Kostenvoranschlag.

2

Der Vertrag kommt durch unsere mündliche, persönliche und/oder telefonische oder schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Ohne Erhalt einer Auftragsbestätigung kommt der Vertrag durch die Annahme der bestellten Leistung im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
Durch die Bestellung allein kommt kein Vertrag zustande. Die Bestellung stellt nur ein Angebot dar. Entweder durch Erteilung einer Auftragsbestätigung oder erst durch Übergabe der Ware erfolgt die Annahme des Vertrages, d.h. der Vertrag ist geschlossen.

3

Das gleiche gilt auch bei Mietverträgen, die über Kostenträger auf Rezept abgewickelt werden. Das Mietende ist in Eigenverantwortung des Nutzers zu überwachen und zeitnah eine Verlängerungsverordnung einzureichen. Wird nach Ablauf der Mietzeit keine Verlängerung eingereicht, ist der Versicherte verpflichtet das Gerät zurückzusenden. Sollte trotzdem der Mietzeitraum überschritten sein, so berechnen wir dem Nutzer 29,50 zzgl. MwSt / Monat als Entschädigung, Nutzungsgeld, Nutzungsausfall, Bearbeitungsaufwand. Eine bloße Rücksendung des Gerätes erlöscht einen überzogenen Mietzeitraum nicht.
§ 4 Die Lieferung

1

Erfüllungsort für die Kaufvertragserfüllung ist 51643 Gummersbach.

2

Wurde keine Vereinbarung in Bezug auf Lieferung, Versand, Transport o.ä. getroffen, so treffen wir die Wahl.

3

Dem Kunden steht bei einem Verbrauchsgüterkauf sowie einem Fernabsatzvertrag ein 2-wöchiges Widerrufsrecht im Sinne des § 355 BGB zu.
§ 5 Zahlung der Rechnung

1

Zahlungsziel ist 14 Tage nach Zugang der Rechnung oder bar bei Übergabe der Ware. Sollte es sich um ein Mahnverfahren handeln, so können Mahngebühren in Höhe von 4,50 / Mahnung erhoben werden.

2

Sonstige Zahlungsmittel ( Schecks o.ä.) werden nur nach vorheriger Vereinbarung von uns angenommen.

3

Bei Rechnungssummen über 1.500 Euro kann seitens des Verkäufers ohne Angabe von Gründen eine Vorabzahlung bzw. Teilzahlung vereinbart werden. Der Betrag kann dann in vereinbarten Teilzahlungen geleistet werden.

4

Beim Online- Kauf von Privatpersonen und Firmen, keine gesetzliche Leistungsträger ( z.B. Krankenkassen o.ä. ), und einem Warenpreis inkl. Mwst. über 400,00 Euro erfolgt die Lieferung nur gegen Vorkasse. Bei Waren unter 400,00 Euro erfolgt die Zahlung 14 Tage nach Zugang der Rechnung.

5

Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Käufer zulässig.
§ 6 Eigentumsvorbehalt

1

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherheit unserer Saldoforderung.

2

Der Käufer ist verpflichtet, Vorbehaltsware und in unserem Miteigentum stehende Ware mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und ausreichend zu versichern. Die Rechte aus den Versicherungen werden bereits mit Abschluss eines diesen Bedingungen unterliegenden Vertrages an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an.

3

Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern oder be- oder verarbeiten. Er ist zur Weiterveräußerung nur dann berechtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung nebst allen Nebenrechten auf uns übergeht. Stundet unser Vertragspartner seinen Abnehmern den Verkaufpreis, so hat sich der Vertragspartner gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an der veräußerten Ware zu gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei der Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Bei Kreditverkäufen hat unser Vertragspartner seinen Abnehmer auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und sicherzustellen, dass dieser anerkannt wird. Das gleiche gilt für Finanzierungen über Finanzierungsinstitute, insbesondere Leasinggesellschaften. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereinigung ist er nicht berechtigt.

4

Wird Vorbehaltsware vom Käufer allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so werden schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rangstelle abgetreten. Die Abtretung wird angenommen. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag.

5

Bei Zahlungsverzug des Käufer sind wir berechtigt:
  1. die Ermächtigung zur Veräußerung oder Ver-/ Bearbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und zum Einzug
    der uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen;
  2. die Herausgabe der Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zu verlangen, ohne dass diesem gegen den
    Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass wir hierdurch vom Vertrag zurücktreten;
  3. Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten;
  4. die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verkaufen und den Erlös gegen zurechnen. Falls eine Vorbehaltsware bereits im Gebrauch war, kann eine Rücknahme höchstens zu dem von uns festgestellten Restwert erfolgen. Falls der Vertragspartner den von uns festgestellten Restwert nicht anerkennt, unterwirft er sich der Restwertfeststellung eines neutralen Sachverständigen. Diese Feststellung ist für beide Seiten verbindlich. Die Kosten für den Sachverständigen hat unser Vertragspartner zu tragen. Sämtliche hierdurch entstandenen Kosten, auch aus der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses zzgl. Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
§ 7 Mängelanzeige und Gewährleistung

1

Wir gewährleisten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass die gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Mängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Waren erheblich mindern sowie etwaige von uns ausdrücklich schriftlich zugesicherte Eigenschaften besitzen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuer Ware 24 Monate, bei gebrauchter Ware 4 Wochen. Eine über die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften hinausgehende unselbständige Garantie wird nur bei besonders bezeichneten Waren
bzw. bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung gewährt.

2

Mängel, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung schriftlich binnen Wochenfrist, beginnend mit dem Eingangstag der Lieferung durch den Käufer zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel
binnen Wochenfrist nach ihrer Entdeckung. Unterlässt der Käufer eine solche unverzügliche Anzeige, gilt die Lieferung als genehmigt. Eingetretene Transportschäden sind ebenso auch dem Beförderer unverzüglich anzuzeigen. Wird ein Mangel an der gelieferten Ware nachgewiesen, so erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder
Ersatzlieferung unter der Voraussetzung, dass der Käufer das mangelhafte Produkt bzw. Produktteil mit einem Reparaturanhänger unter Erläuterung der näheren Umstände, unter denen sich der Mangel gezeigt hat, an uns zurückgesandt hat. Eine Nachbesserung wird in jedem Falle als zumutbar angesehen.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche sind, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen.

3

Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.

4

Ausschlussgründe: Unsere Gewährleistungs- und/oder Garantiepflicht ist ausgeschlossen bei:
  1. Schäden und Verlusten, die durch die Vertragsware oder ihren Gebrauch entstehen, sowie Schäden, die auf
  2. Modifikation, Fehler in der Installation, Brand, Blitzschlag etc. zurückzuführen sind;
  3. unsachgemäß durchgeführten Reparaturversuchen sowie sonstigen Eingriffen von Kunden oder anderen nicht ermächtigten Personen,
  4. Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,
  5. Transportschäden,
  6. Schäden durch den Einsatz ungeeigneter oder minderwertiger Ersatzteile, Betriebsstoffe oder Verbrauchsmaterialien, Witterungs- und Temperatureinflüsse entstanden sind,
  7. Waren, für die handelsüblich keine Garantiepflicht besteht (Verbrauchsmaterialien wie z.B. Elektroden,
  8. für Nachbesserungsarbeiten, Ersatzteile oder Austausch haften wir im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware bis zum Ablauf von drei Monaten nach Lieferung des Ersatzteils bzw. Ersatzgerätes oder nach Durchführung der Nachbesserung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Lieferungsgegenstand.

5

Bei preisreduzierter Ware kann es sich um Auslaufmodelle handeln. Der Käufer kann an die bestellte Ware qualitativ Ansprüche nur in der Höhe stellen, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten Ware gestellt werden können.

6

Gilt nur für Kaufleute: Ergibt die Überprüfung eines gezeigten Mangels, dass ein Gewährleistungs-/Garantiefall nicht gegeben ist, gehen die Kosten der Überprüfung zu unseren jeweiligen Sätzen sowie die Fracht- und Versandkosten zu Lasten des Käufers.

7

Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand in unseren Katalogen, Prospekten, Werbungen und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Sie sind nur annähernd und ohne Gewähr.

8

Nachbesserungsaufträge im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie, Falschlieferungen sowie sonstige Reparaturaufträge sind uns fracht- und portofrei zurückzusenden(gilt nur für Kaufleute). Bei offensichtlichen Falschlieferungen werden dem Käufer die dadurch entstehenden Versandkosten erstattet.

9

Eine Rücknahme von Lagerwaren erfolgt nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Für den Fall der Rücknahme kann eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes (mindestens € 2,50) zzgl. gesetzlicher MwSt. erhoben werden. Der Käufer trägt die Kosten für eine eventuelle Aufarbeitung zurückgenommener Lagerwaren. Eine Garantie auf Software, bei welcher die Verpackung durch den Käufer geöffnet wurde, wird nicht gewährt. Ebenso ist ein Umtausch ausgeschlossen.
§ 8 Bestimmungen der Haftung

1

Soweit nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen die Ansprüche, insbesondere Schadensansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung, auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers stehen, zugestanden werden, sind sie soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits.

2

Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen gegenüber dem Käufer werden außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

3

Beratungen und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeder Haftung. Sofern das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 1 und 2 nicht für die daraus herrührenden Ansprüche des Käufers auf Haftung und Gefährdung, Körperschäden und private Sachschäden, es sei denn, das Gesetz lässt eine solche Haftungsfreizeichnung ausdrücklich zu.

4

Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und den Verlust von Daten wird die Haftung ausgeschlossen.

5

Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren möglichem Eintritt bei Auftragsannahme nach den uns damals bekannten Umständen zu rechnen war.

6

In jedem Fall sind die Schadensersatzansprüche auf das Auftragsvolumen, höchstens jedoch auf 3000 €, begrenzt.

7

Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensansprüche wegen Mängeln (gleich aus welchem Rechtsgrund) 1 Monat.
Soweit eine neue Sache Liefergegenstand geworden ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln (gleich aus welchem Rechtsgrund) 1 Jahr. Die Frist beginnt jeweils ab Kenntnis des Mangels. Die Verjährungsfristen nach Absatz 1) und 2) gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, und zwar unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen.
§ 9 Gerichtsstand

1

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am Nächsten liegen.

2

Bei einem Streitwert bis 5.000 € gilt als Gerichtsstand ausschließlich das Amtsgericht Gummersbach, ab einem Streitwert von 5.000,01 € gilt das Landgericht Köln als vereinbart.
§ 10 Unwirksamkeit von Klauseln

1

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Widerruf/Rückgaberecht

1

Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Das Widerrufsrecht besteht nicht
  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
  • zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

2

Der Verbraucher ist bei der Ausübung des Widerrufsrecht zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt wurde. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrecht bei einem Bagatellwert bis zu 40 Euro der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.

3

Bei einem Bestellwert von über 40 Euro hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung dann zu tragen, wenn er die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. Hat der Verbraucher bei einem Bestellwert über 40 Euro zum Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung oder eine Teilzahlung bereits erbracht, tragen wir die Kosten der Rücksendung.

4

Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Der Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
§ 12 Widerrufsbelehrung

1

Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform ( Brief, E-mail, Fax ) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

Jobi Hilfsmittel-Management & Fachlieferant Medizinprodukte
Zeitstraße 7
51674 Wiehl
Tel.: 02262-717692
Fax: 02262-717693
www.Jobi-Medizinprodukte.de

2

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangene Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist.

3

Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Waren sind zurückzusenden. Siehe unter Widerrufsbelehrung Punkt 3.) Nicht paketfähige Waren werden nach telefonischer Vereinbarung bei Ihnen abgeholt oder von Ihnen gebracht. Siehe unter Widerrufsbelehrung Punkt 3.)
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.